Die Geschichte beginnt mit einer »Bürgerinformation« am 18. Juni 1991 – also vor 33 Jahren. Erst am 4. Juli 1989 hatte die Gründungsversammlung des ADFC Bochum stattgefunden, zunächst als Ortsgruppe des Bezirksvereins Dortmund.
Die Stadt Bochum lud die Bürger ein, wegen der »Neugestaltung der Dorstener Straße im Zusammenhang mit den geplanten Beschleunigungsmaßnahmen für die Straßenbahnlinie 306 auf dem Streckenabschnitt von Brückstraße bis Riemker Straße«. Um die Planung darzustellen wurde eine Broschüre gedruckt.
Erstmals waren auch Radwege an der Dorstener Straße geplant. Bis dahin hatten auch Herner Straße und Universitätsstraße keine oder völlig ungenügende Radwege, so wie heute noch die Hattinger Straße, Castroper Straße und Wittener Straße.
Ich habe die Radwegplanung für die Dorstener Straße anhand der Broschüre analysiert und die Schwachstellen der Planung herausgearbeitet, die bis heute unverändert existieren.
Die blauen Markierungen auf den Seiten 6 und 7 zeigten schon 1991 die wesentlichen Schwachstellen in diesem Bereich auf. Damals waren noch bauliche Radwege am Gehweg geplant, selbstverständlich ohne Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Pkw (schwarz markierte Bereiche). Für ausreichend breite Gehwege war erkennbar kein Platz.
Daraufhin hat die Stadt Bochum noch in der Versammlung die Radwegplanung zu Makulatur erklärt.
Nicht erkennbar – weil mit keinem Wort erwähnt – war, dass die Stadt Bochum absichtsvoll den Bereich der A40-Querung komplett aus Planung herausgenommen hatte. An den Folgen haben Fußgänger und Radfahrer bis heute zu leiden.
Zeitgleich waren auch schon Königsallee, Universitätsstraße und Herner Straße Themen des ADFC Bochum. Radfahrstreifen wurden in Bochum zuerst an Universitätsstraße und Herner Straße realisiert und mussten mühsam erkämpft werden. Die erforderlichen Sicherheitstrennstreifen fehlen auch an der Herner Straße bis heute.
Seit dem Abschluss der Umbauarbeiten an der Dorstener Straße gab es zahlreichen Initiativen, um eine subjektiv und objektiv sichere Radverkehrsführung zu erreichen. Ohne schmerzhafte Eingriffe in den vermeintlichen Besitzstand des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist das nicht möglich und wird deshalb von Politik und Verwaltung rundheraus abgelehnt.
Das Radverkehrskonzept der Stadt Bochum von 2023 verlangt an den Radialstraßen – also auch den der Dorstener Straße – Radfahrstreifen mit einer Breite von 2,40 Metern und Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Kfz von 0,75 m Breite (die rechnerisch zum Platzbedarf des MIV zählen). Tatsächlich sind die Radfahrstreifen oft nur knapp 1,60 m breit und es gibt gar keinen Sicherheitstrennstreifen.
Gibt es wirklich keine Lösung?
Es gibt sogar – abgesehen von einer neuen U-Bahn – mehrere Wege, wie man auf der Dorstener Straße subjektiv und objektiv sicheres Radfahren ermöglichen kann, ohne Radfahrstreifen, ohne Radwege und ohne den Verkehrsraum der Fußgänger einzuschränken und mit minimalem Aufwand:
- Aufhebung aller Parkmöglichkeiten für Kfz (spart mindestens 1 m Breite)
- Fahrrad-Überholverbot (Verkehrszeichen 277.1, neu seit 2020)
- Tempo-30 (keine Radwege erforderlich)
Ich habe dieses Konzept für die gesamt Dorstener Straße – von der Herner Straße bis zur Stadtgrenze Herne – im Januar 2023 als Anregung nach Gemeindeordnung NRW § 24 bei der Stadt Bochum eingereicht:
Stadt Bochum
Büro für Bürgerbeteiligung
buergerbeteiligung@bochum.de
Bürgeranregung nach GO NRW § 24 Radverkehr Dorstener Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Radfahren auf der Dorstener Straße ist nicht sicher. Die Dorstener Straße hat keine durchgehenden Radwege und die vorhandenen Radwege entsprechen nicht den Grundanforderungen.
Die wesentlichen Mängel sind:
- Es gibt keine Sicherheitstrennstreifen zu am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen.
- Die Radwege/Radfahrstreifen haben eine ungenügende Breite.
- In keiner Richtung sind durchgehend Radwege vorhanden.
- Die verfügbare Fahrbahnbreite ist nicht ausreichend für den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand beim Überholen.
Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 8. November 2021 ist verbindlich vorgeschrieben:
- Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit.
- Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr oder an Straßen mit einer Geschwindigkeit von über 50 km/h angelegt, ist ein breiter Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr erforderlich.
- Befindet sich rechts von dem Radfahrstreifen ein Parkstreifen, kommt ein Radfahrstreifen in der Regel nicht in Betracht, es sei denn, es wird ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum ruhenden Verkehr geschaffen.
Alle drei Vorgaben werden an der Dorstener Straße nicht eingehalten. Die »Vision Zero« (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) ist vorgeschriebene Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen. Solange die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nicht gewährleistet ist, sind alle anderen Ansprüche an den Verkehrsraum zweitrangig, insbesondere die Leistungsfähigkeit für den MIV und der Anspruch auf Parken am Fahrbahnrand. Es besteht somit unmittelbarer Handlungsbedarf.
Ich rege an, zur gebotenen Herstellung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer die im Folgenden genannten Problemlösungen umzusetzen. Sicherheit zuerst!
Rechnerisch ergibt sich folgender Flächenbedarf, wenn Radfahrer [ohne Radfahrstreifen] auf der Dorstener Straße unterwegs sind:
- Sicherheitsabstand zu parkenden Kfz: 1 Meter
- Verkehrsraum des Radfahrers: 1 Meter (laut ERA)
- Vorgeschriebener Sicherheitsabstand beim Überholen: 1,50 Meter
- Breite eines KfZ: mindestens 2 Meter (Breite inkl. Spiegel)
Die notwendige Fahrbahnbreite pro Richtung (4,50 m ohne parkende Fahrzeuge, 5,50 m mit parkenden Kfz am Fahrbahnrand) ist von der Herner Straße bis zur A40 so gut wie nie vorhanden.
Die Dorstener Straße lässt sich in vier Abschnitte unterteilen:
- Herner Straße bis A40
- Kreuzungsbereich A40 (mit den angrenzenden Straßen)
- A40 bis Poststraße / Hordeler Straße
- Poststraße bis Stadtgrenze Herne
Zu Abschnitt 1, Herner Straße bis A40:
Die Stadt Bochum hat die erste Planung zum Umbau der Dorstener Straße am 18. Juni 1991 auf einer Bürgerinformation vorgestellt. Die Planung war so mangelhaft, dass sie noch während der Versammlung zu Makulatur erklärt wurde. Die damals vorgetragenen Mängel sind teilweise bis heute unverändert erhalten.
Durch die Führung der Straßenbahn in Fahrbahnmitte mit Haltestellen in der Fahrbahnmitte ist die erforderliche Breite auf der Dorstener Straße stadtauswärts bis zur A40 so gut wie nie vorhanden.
Wenn zwei Fahrstreifen pro Richtung vorhanden sind, können Radfahrer nur auf dem linken Fahrstreifen überholt werden.
Ich sehe nur zwei Möglichkeiten, den vorgeschriebenen Sicherheitsstandard kurzfristig herzustellen:
- Aufhebung aller Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand und Verbreiterung der Radfahrstreifen auf 2,0 m.
Durch den Entfall des Parkens steht ein Meter zusätzliche Fahrbahnbreite zur Verfügung: Der rechtlich vorgegebene Sicherheitsabstand beim Vorbeifahren an parkenden Kfz entfällt. Allerdings wird ein wesentlicher Teil der Fläche für die Verbreiterung der Radfahrstreifen benötigt. Die verfügbare Fahrbahnbreite pro Richtung muss durchgehend mindestens 5 Meter betragen (2 m Radfahrstreifen+ 1,5 m Überholabstand (evtl. teilweise im Radfahrstreifen) + 2 m Kfz-Verkehrsfläche). Diese Fläche steht i.d.R. nicht zur Verfügung. - Aufhebung aller Radfahrstreifen und anderer Radwege, kombiniert mit „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen“ (Zeichen 277.1).
Damit sind alle Sicherheitsanforderungen erfüllt. Das oberste Ziel, Verkehrssicherheit, ist erreicht. Die Maßnahme kann sofort und kostengünstig umgesetzt werden.
Zu Abschnitt 2, Kreuzungsbereich A40
Die Stadt Bochum hat den Kreuzungsbereich schon bei der ersten Planung zum Umbau der Dorstener Straße ca. 1990 sorgfältig ausgeklammert und den völlig ungenügenden Zustand bis heute erhalten.
Die Folge ist, dass Radfahrer stadtauswärts kurz vor der A40 auf den Gehweg geleitet werden, der als gemeinsamer Rad- und Gehweg ausgeschildert wurde, obwohl er dazu absolut ungeeignet ist. Die Radfahrer werden in einem Zickzackkurs über die Kreuzung geführt und müssen mehrfach halten, um die Kreuzung passieren zu können.
Stadteinwärts ist die Gehwegbreite schon ab der Einmündung Dinnendahlstraße völlig ungenügend. Trotzdem ist dort ein Radweg ausgewiesen. Die Folge ist, dass weder Fußgänger noch Radfahrer sicher sind. Die Radwegführung im Kreuzungsbereich ist extrem unübersichtlich und daher nicht verkehrssicher.
Erforderlich ist in beiden Fahrtrichtungen eine geradlinige Führung, die es erlaubt, die Kreuzung in einem Zug zu queren – wie es für den Kfz-Verkehr selbstverständlich ist und von den Regelwerken gefordert wird.
Zu Abschnitt 3, A40 bis Poststraße / Hordeler Straße
Die vorhandenen Radwege entsprechen in beiden Richtungen nicht den Anforderungen. Stadtauswärts vor der Poststraße reicht die vorhandene Wegbreite rechts vom Bordstein weder für einen ordnungsgemäßen Gehweg, noch für einen ordnungsgemäßen Radweg. Die Folge ist, dass weder Fußgänger noch Radfahrer sicher sind: Angst und Schrecken.
Der Radweg endet an der Poststraße im Nichts. Die unbedingt erforderliche Überleitung vom Radweg auf die Fahrbahn und eine Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich ist nicht vorhanden.
Das Problem ist lösbar, siehe: Zu Abschnitt 4, Stadtauswärts Richtung Herne.
Zu Abschnitt 4, Poststraße bis Stadtgrenze Herne
In diesem Abschnitt ist in beiden Richtungen keine Radverkehrsführung vorhanden. Die Radfahrer werden trotz der sehr hohen Verkehrsbelastung durch den Kfz-Verkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Das ist nach ERA 2010 nicht verträglich. Die Folgen sind Angst und Schrecken auf der Seite der Radfahrer. Das darf aber kein Instrument der Verkehrspolitik sein. Die Dorstener Straße muss auch für Radfahrer leicht und sicher befahrbar sein – auch für Kinder im Alter von 10 Jahren. Das ist machbar, wenn die Dorstener Straße analog zur neu geplanten Wittener Straße in Laer als „Stadtstraße“ gestaltet wird: Radfahrstreifen (2m) plus überbreiter Fahrstreifen.
Stadteinwärts
Stadteinwärts ist ein langer Parkstreifen ausgewiesen, der zusätzlichen Raum auf der Fahrbahn beansprucht: Zu den parkenden Fahrzeugen muss der erforderliche Sicherheitsabstand (1 m) eingehalten werden.
Die Freigabe des Gehwegs („Radfahrer frei“) in diesem Bereich ist regelwidrig. Das ist der Verwaltung und dem Oberbürgermeister aus eigener Anschauung bestens bekannt.
Die beschlossene Baumaßnahme (Beschlussvorlage 20223178 „Engstelle Dorstener Straße / Hordeler Straße“ bzw. „Ecke Hordeler Straße / Dorstener Straße 369 – Entschärfung der Engstelle für Fuß- und Radverkehr“) löst das Problem nicht. Sie beseitigt nur eine von mehreren Engstellen auf dem Gehweg. Nach eigener Aussage der Verwaltung muss jeder Gehweg als Mindestmaß eine Gesamtbreite von ca. 2,50 m aufweisen (siehe EFA und ERA).
Zudem ist ein Gehweg kein Radweg und somit auch keine Radverkehrsführung. Auch hier wird der Radverkehr also de facto im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.
Die Folge sind Angst und Schrecken.
Auch stadteinwärts wäre analog zur neu geplanten Wittener Straße in Laer ein Radfahrstreifen (2 m) plus überbreiter Fahrstreifen möglich, wenn der Parkstreifen entfällt. Sollen allerdings zwei Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr erhalten bleiben, scheidet diese Möglichkeit aus.
Es gibt eine Alternative, die mit relativ geringem Aufwand umsetzbar ist.
Dazu müssen die drei Kreuzungen
a) Dorstener Straße/Poststraße/Hordeler Straße,
b) Dorstener Straße/Riemker Straße und
c) Kreisverkehr Magdeburger Straße/Eickeler Straße/Edmund-Weber-Straße/Hordeler Straße
im Zusammenhang als eine Großkreuzung betrachtet werden. Dadurch ist eine Verkehrsführung des Kfz-Verkehrs möglich, die beide Linksabbiegespuren der Dorstener Straße an der Kreuzung (a) verzichtbar macht und so den notwendigen Raum für die Radverkehrsführung schafft.
Hier die Lösung
Stadteinwärts:
- An der Kreuzung (a) Hordeler/Dorstener/Poststraße entfällt die Linksabbiegespur auf der Dorstener in Richtung Poststraße ersatzlos. Die vorgeschriebene Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr ist geradeaus.
- Der Parkstreifen an der Dorstener wird zum Radweg umgebaut. Durch den Wegfall der Linksabbiegespur ist genug Platz für die Weiterführung als Radfahrstreifen über die Kreuzung hinweg.
- Aus allen nördlichen Richtungen (Kreuzungen a und b) erfolgt die Kfz-Zufahrt zur Poststraße über die Hordeler Straße.
- Die Hordeler Straße muss von Norden (Kreisverkehr) her geöffnet sein. Schleichverkehr wird unterbunden, wenn das Rechtsabbiegen Richtung A40 am südlichen Ende der Hordeler untersagt wird (es geht nur geradeaus in die Poststraße).
Stadtauswärts Richtung Herne:
Auch der Linksabbiegestreifen auf der Dorstener Straße in die Hordeler Straße kann entfallen. Für Kfz wird das Linksabbiegen untersagt. Die Hordeler Straße ist nach wie vor über die Kreuzungen (b) und (c) erreichbar. Das schafft den notwendigen Platz für ein reguläres Radwegende vor der Kreuzung.
Nur aus der Poststraße muss Linksabbiegen wahrscheinlich möglich bleiben.
insgesamt wird dadurch die Leistungsfähigkeit der Kreuzung für den Kfz-Verkehr sogar noch erhöht.
Für den Radverkehr entsteht dadurch kein neues Problem. Von allen Seiten kann an der Kreuzung (a) indirektes Linksabbiegen eingerichtet werden.
Der bauliche Aufwand ist überschaubar.
Der Antrag im Original mit allen Bildern und Erläuterungen.
Die Verwaltung hat in acht Monate andauernder Arbeit eine Beschlussvorlage zu diesem Antrag erstellt (Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20232393 vom 07.09.2023), die am 15.11.2023 im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur behandelt wurde.
Die Beschlussvorlage macht im Wesentlichen nur eine Aussage:
Den Anregungen aus dem Schreiben des Bürgers wird nicht gefolgt.
Diese vollständige Blockade jeder Verbesserung durch die Verwaltung war der Koalition (SPD/Grüne) offensichtlich peinlich genug, um in letzter Minute (am Tag der Ausschusssitzung) einen Änderungsantrag zu der Beschlussvorlage einzubringen und zu beschließen.
Unter Punkt 2 steht dort:
Die Radwege und Furten auf der Dorstener Straße werden mindestens an besonders engen Stellen rot eingefärbt.
Die besondere Kompetenz der Politik in Sachen Radverkehr zeigt sich daran, dass die viel zu schmalen Radfahrstreifen »an besonders engen« Stellen eingefärbt werden sollen – selbstverständlich ohne Sicherheitstrennstreifen. In der Folge hat die gehorsame Verwaltung im Juli 2023 begonnen, die Radfahrstreifen in ganzer Länge rot einzufärben. Sie sind ja schließlich überall zu schmal.
Der Schuss geht nach hinten los. Unzureichende Radfahrstreifen, die rot eingefärbt werden, verschärfen nur den Konflikt zwischen MIV und ÖPNV auf der einen und dem Radverkehr auf der anderen Seite.
Sinnvoller wäre, den Punkt 6 aus dem Änderungsantrag zu ändern:
Die Verwaltung strebt laut Vorlage an, alternative Routen zu finden, die eine Umfahrung der Dorstener Straße für den Radverkehr ermöglichen. Der Ausschuss begrüßt das ausdrücklich und fordert die Verwaltung auf, diese Routen dann auch nach Möglichkeit in den einschlägigen Navigations-Apps unterzubringen.
Man muss nur »Umfahrung der Dorstener Straße für den Radverkehr« ersetzen durch »Umfahrung der Dorstener Straße für den motorisierten Verkehr«. Auch das wäre eine tragfähige Lösung. Leider ist die Dorstener Straße wie die Wittener Straße und der Innenring Teil der einzig verbliebenen Bundesstraße auf Bochumer Gebiet.
Meine Lösungsvorschläge in der Bürgeranregung entsprechen übrigens exakt den aktuellen Regeln der FGSV, den aktualisierten ERA und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO. Radikal ist hier gar nichts – außer der Autofixierung der Stadt Bochum. Martina Schnell, die den Änderungsantrag im Ausschuss begründet hat, ist ja bekannt für ihre Fahrradfreundlichkeit.