FGSV: Ergänzende Anforderungen der ERA zur Erreichung von Klimaschutzzielen (06.12.2022)

Alleestraße: Sperrflächen statt Radfahrstreifen.

Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) von 2010 werden zurzeit überarbeitet und wahrscheinlich erst 2025 neu erscheinen. Wegen der Dringlichkeit des Themas hat die FGSV zur Erreichung von Klimaschutzzielen bereits 2022 in Steckbriefen zu den bestehenden Regelwerken einige Neuregelungen vorweggenommen. Die wichtigsten neuen Regeln sind:

  • Um objektive und subjektive Sicherheit und damit eine gesteigerte Nutzung von Radverkehrsanlagen zu gewährleisten, sind ausreichend breite Anlagen zur Verfügung zu stellen. Die in den RASt 06 und ERA, Ausgabe 2010 angegebenen Regelmaße für Radverkehrsführungen sind als Mindestwerte anzusehen und diese Anlagen sind möglichst breiter zu wählen. Die in den RASt 06 und ERA angegebenen Klammerwerte für Radverkehrsanlagen sind nicht mehr anzuwenden.
  • An Engstellen sind Radverkehrsführungen nach ERA-Standard zu priorisieren und bei Bedarf Einschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr umzusetzen.
  • Wenn ruhender Verkehr nicht zu vermeiden ist, sind Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von min. 0,75 m zu allen Arten der Radverkehrsführung vorzusehen so auch bei Schutzstreifen und in Fahrradstraßen. Auch im Mischverkehr sollte insbesondere bei schmalen Fahrbahnen ein Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von min. 0,75 m vorgesehen werden.
  • Niedrige Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs tragen zur Förderung des Radverkehrs und zur Qualitätsverbesserung für den Radverkehr bei. Im jeweils gültigen rechtlichen Rahmen sollten insbesondere bei der Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf Hauptverkehrsstraßen Reduktionen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geprüft werden.
  • Um Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen, sind schnell umsetzbare Maßnahmen anzustreben. In Streckenabschnitten können dabei Ummarkierungen von Fahrstreifen zu Radfahrstreifen schnell umsetzbare und sichere Lösungen darstellen, sofern der Radverkehr auch an den angrenzenden Knotenpunkten sicher geführt werden kann.
  • Die Ausweisung und Gestaltung von Fahrradstraßen und Fahrradzonen sollte vermehrt zur Anwendung kommen.

Bochum macht das natürlich nicht. Siehe Dorstener Straße: Die rote Linie

Quelle: https://www.fgsv-verlag.de/e-klima-2022-steckbriefe

Abkürzungen:
ERA Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (in NRW verbindliches Regelwerk)
FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
RASt Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen

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