Bild: Fehlender Sicherheitstrennstreifen an der Dorstener Straße (September 2024). Rot markiert ist ein Abstand von 75 cm. Links davon könnte man Rad fahren.
An der Dorstener Straße, der Herner Straße und vielen anderen Straßen sind die erforderlichen Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Autos gar nicht vorhanden oder ungenügend.
Das hat an Herner und Dorstener Straße bereits zu schweren Unfällen geführt.
An der Dorstener Straße bestand die Reaktion auf die polizeibekannten Unfälle im August 2024 in der Rotfärbung der verkehrsgefährdenden Radfahrstreifen auf einem Teil der Strecke. Veranlasst durch die Unfallkommission. Als könnte man fehlende Sicherheitstrennstreifen durch rote Farbe ersetzen.
Die »Empfehlungen für Radverkehrsanlagen« (ERA 2010) sagen dazu:
Zwischen Radfahrstreifen und angrenzendem Parkstreifen soll immer ein Sicherheitstrennstreifen angelegt werden. Dieser wird durch Breitstrich vom Radfahrstreifen abgegrenzt und kann zusätzlich
ERA 2010, Seite 24
durch vorgezogene Seitenräume gesichert werden. Der Breitstrich wird rechnerisch der Breite des Radfahrstreifens zugerechnet.
Zusammen mit dem rechten Breitstrich (25 cm) ist der Sicherheitsraum also 75 cm breit.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang ein Original-Zitat des Tiefbauamts aus dem Jahr 2010. Die ERA 2010 waren zu diesem Zeitpunkt längst bekannt und in Kraft gesetzt:
Die dichte Führung entlang der Parkstreifen ohne jeglichen Sicherheitsraum eröffnet ein enormes Konflikt- und Unfallpotential für den Radfahrer. Diesem wird durch ‚seinen‘ Streifen eine Sicherheit vorgegaukelt, die er definitiv nicht hat. Polizei und Straßenverkehrsamt schätzen die Situation genauso ein.
(Beschlussvorlage 20102436. Im Dezember 2010 im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr beschlossen.)
Polizei, Straßenverkehrsamt (als Straßenverkehrsbehörde) und Tiefbauamt haben die Sachlage also schon vor fast 15 Jahren übereinstimmend vollständig richtig beschrieben.
Die Konsequenz aus dieser Erkenntnis: Nichts.
An keiner einzigen Straße wurden seit 2010 fehlende oder ungenügende Sicherheitstrennstreifen ergänzt bzw. in Ordnung gebracht.
An der Sachlage hat sich bis heute nur eins geändert: Sicherheitstrennstreifen müssen heute 75 cm breit sein, nicht mehr nur 50 cm, wie seit 1995 durch die »Empfehlungen für Radverkehrsanlagen« (ERA 95) vorgegeben.
Mich würde interessieren, was das Tiefbauamt heute dazu sagt.