Die Stadt Bochum hat den Tsukuba-Ring (ex Opel-Ring) »ertüchtigt« und – angeblich – Radwege angelegt.
Die ersten sechs Jahrzehnte seiner Existenz hatte der Opel-Ring keine Radwege.
Dabei ist die Stadt Bochum sparsam vorgegangen. Sie hat Radwege gespart, aber vor allem Schilder.
Wer hat hier Vorfahrt?
Die Situation ist kompliziert. Die Ausfahrt vom Nordhausen-Ring mündet als schleifende Ein- und Ausfahrt in den Tsukuba-Ring: Von hier bis zur Straße »Auf der Heide« gibt es einen zusätzlichen dritten Fahrstreifen auf dem Ring. Trotzdem galt und gilt für die vom Nordhausen-Ring kommenden Kraftfahrzeuge »Vorfahrt gewähren« (Zeichen 205). Die Zeichen links und rechts stehen vor dem Geh- und Radweg. Sie gelten nicht gegenüber Fußgängern, wohl aber gegenüber Radfahrern. Es gibt keinen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen). Fußgänger haben also keinen Vorrang. Trotzdem sind Autofahrer beim Abbiegen zu besonderer Vorsicht verpflichtet:
§ 9 Abs. 3 StVO (Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren): »Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.«
Neu ist das zusätzliche Zeichen 205 am ersten Schildermast am Geh- und Radweg. Dieses Zeichen gilt nur für Radfahrer auf dem Geh- und Radweg.
Die Frage ist: wer hat hier Vorfahrt, wenn sowohl Autofahrer als auch Radfahrer »Vorfahrt gewähren« müssen?
Da hätte die Stadt Bochum (Straßenverkehrsbehörde) besser mal vorher nachgedacht.
Wo ist hier der Radweg?
Das Ergebnis der Bemühungen der Stadt Bochum: Es ist nicht möglich, auf dem Tsukuba-Ring mit dem Rad von Mark 51°7 zur Markstraße zu fahren – außer auf der Fahrbahn.
Und das ist tatsächlich schwierig und gefährlich wegen der schleifenden Ein- und Ausfahrten an der Markstraße, dem Nordhausen-Ring und der Straße »Auf der Heide«. Schleifende Ein- und Ausfahrten – ein Modell der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts – sind mit Radverkehr grundsätzlich nicht kompatibel.
In den aktuellen Regelwerken kommen sie gar nicht mehr vor.
Auf dem Radweg kann man aber auch nicht fahren:
Es gibt keinen Radweg um den Tsukuba-Ring.
Ich habe dazu am 8. Februar 2024 eine Bürgeranregung nach GO NRW § 24 an die Stadt Bochum geschickt: Bürgeranregung nach GO NRW § 24 Tsukuba-Ring. Was hat Bochum seitdem getan? NICHTS (überprüft am 12.12.2024).
Auf Nachfrage hat das Büro für Bürgerbeteiligung am 13.12.2024 mitgeteilt: »Ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anregung nach 24 GO. Leider ist Ihre Eingabe bei uns im Februar intern falsch zugeordnet worden. Ich habe die Fachverwaltung nun umgehend informiert.«
Qualitätsmanagement scheint in Bochum nicht stattzufinden.
Schon mit den »Radwegen« am Tsukuba-Ring hat sich Bochum blamiert – und jetzt noch einen draufgesetzt.
Was für eine Blamage.