Poller Erlass NRW

Umlaufsperre Ümminger See (2011)

Bild: Umlaufsperre Ümminger See (2011). Es war ein langer Kampf, bis die Sperre verschwunden war.

Das Umwelt- und Verkehrsministerium will den Radverkehr und die Radwege für Menschen in Nordrhein-Westfalen sicherer machen. Durch einen Erlass sollen Sperreinrichtungen auf Radwegen wie Poller, Sperrpfosten oder versetzt eingebaute Wegesperren aus Sicherheitsgründen von den Kommunen überprüft und bei Bedarf auch entfernt werden. 

Diagonal gestellte Umlaufsperre am Ruhrtalweg in Hattingen, ebenfalls 2011.

Wenn wir die Menschen für diese klimafreundliche und gesunde Art der Fortbewegung gewinnen wollen, müssen wir die Radwege sicherer und barrierefreier machen. Poller und Sperrgitter stellen oftmals eine Gefahrenquelle dar und sollten nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden.

Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.

Die Sperrmaßnahmen wie Sperrpfosten, Poller, Umlaufsperren, Absperr-Geländer oder ähnliche Einrichtungen auf Radwegen bergen oftmals eine erhebliche Kollisionsgefahr – gerade auch in der Dunkelheit. So können insbesondere niedrige Sperrpfosten leicht übersehen werden, wenn Radfahrende in einer Gruppe unterwegs sind. Hierdurch sind bereits Unfälle mit schweren Verletzungen bis hin zur Todesfolge entstanden. Gleichzeitig behindern viele dieser Einrichtungen Menschen mit Lastenrädern, Anhängern oder Dreirädern für Erwachsene oder machen Wege für sie unpassierbar. Auch für Kinder und Menschen mit Behinderung stellen solche Wegsperren oftmals eine Gefahrenquelle dar.

Sollten Sperrmaßnahmen an einzelnen Stellen zwingend notwendig sein, sind zuerst Alternativmaßnahmen wie Verkehrszeichen, Markierungen oder sonstige bauliche Maßnahmen zu prüfen.

Fest eingebaute Einrichtungen auf Radverkehrsanlagen sollen nur noch im Ausnahmefall und dort vorzufinden sein, wo sie unverzichtbar sind.

Aud dem Wortlaut des Erlasses:

Sperrpfosten stellen durch die schlechte Erkennbarkeit aufgrund ihrer niedrigen Silhouette gefährliche Hindernisse für den Radverkehr dar und sollten daher im unmittelbaren Verkehrsraum von Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist, nicht verbleiben.

Falls im Ausnahmefall die Notwendigkeit von Sperrpfosten besteht, sind andere Lösungen vorzuziehen. Gegebenenfalls ist der Radverkehr mittels Längsmarkierungen (Zeichen 295), die an beiden Seiten des Pfostens aufgebracht werden, um den Pfosten herum zu führen.

Es ist stets der Grundsatz der mildestmöglichen Maßnahme zu beachten. So ist immer zunächst zu prüfen, ob die qualifizierte Gefahrenlage durch mildere Maßnahmen hinreichend gemindert werden kann, wie z.B. durch Anordnung von Gefahrzeichen, Vorfahrtregelungen mittels Verkehrszeichen, Markierungen oder sonstige bauliche Maßnahmen.

Das Umfahren der Verkehrseinrichtung mit Fahrrädern für Menschen mit Behinderungen, Lastenfahrrädern und Fahrrädern mit Anhängern muss problemlos möglich sein.

Wenn also auf der Montagsrunde Bochum jemand ruft: »Poller«, dann muss dieser Poller entfernt werden – in ganz NRW.

Und wenn jetzt – nach einem Jahr – immer noch Pfosten auf Radwegen stehen?

https://maengelmelder.bochum.de

»Gerne können Sie uns hier auch Ihre Hinweise zu Barrieren geben.«

Quelle:
https://www.umwelt.nrw.de/mehr-sicherheit-auf-radwegen (6.3.2024)
Der Erlass im Original:
https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-vom-17-01-2024-zu-sperreinrichtungen-auf-radwegen-wie-poller-sperrpfosten-oder-versetzt-verbauten-wegsperren/895306/anhang/24-01-17erlassverkehrseinrichtungenundverkehrshindernisseradverkehr_geschwaerzt.pdf

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