Bild: Radweg an der Wittener Straße.
Benutzungspflichtig in beiden Richtungen, aber verkehrsgefährdend.
Abstände sind essentiell für die Sicherheit im Straßenverkehr. Wenn von Sicherheitsabstand die Rede ist, ist meist der Abstand zwischen Fahrzeugen in Längsrichtung gemeint. Aber das ist nur im motorisierten Verkehr (MIV) der wichtigste Abstand. Für den Fahrradverkehr sind die seitlichen Sicherheitsräume links und rechts jeweils genauso wichtig.
Notwendige Sicherheitsräume
Dabei zählt sowohl das individuelle Verhalten, aber – noch wichtiger – die Sicherheitsräume, die durch die Infrastruktur vorgegeben sind. Notwendige, aber nicht vorhandene Sicherheitsräume kann man nicht durch individuelles Verhalten herstellen oder ausgleichen.
Für die notwendigen Sicherheitsräume sind statische oder dynamische Faktoren entscheidend:
Temporäre Hindernisse sind z.B. parkende Fahrzeuge, Mülltonnen, oder Werbemittel aber auch Baustellen.
Statische Hindernisse sind z.B. ungenügende Wegbreiten, fehlende Sicherheitstrennstreifen oder Engstellen.
Besonders kritisch sind Kombinationen von temporären und statischen Hindernissen.
Vorgeschriebene Sicherheitsräume:
- Trennstreifen zum Bordstein
- Trennstreifen zum Gehweg
- Trennstreifen zu parkenden Kraftfahrzeugen
- Trennstreifen zu Ampelmasten, Schildern Zäunen und Gebäuden
Verkehrsabhängige Sicherheitsräume:
- Überholabstand
- Begegnungsabstand
Fahrzeugbreite
Die effektive Breite eines Fahrzeugs wird bestimmt durch die physische Fahrzeugbreite und die notwendigen Sicherheitsräume.
Ein Pkw: bis zu 2,50 m ‒ ohne Außenspiegel

Kein Sicherheitsraum.
Ein normales Auto, ein Pkw, darf zum Beispiel – schon ohne Außenspiegel – bis zu 2,50 m breit sein. Der Unterschied zum Lkw sind gerade einmal 5 Zentimeter. Außenspiegel von Pkw sind für den Radverkehr relevant, weil sich die Außenspiegel oft auf Lenkerhöhe befinden. Die meisten Autofahrer wissen nicht, wie breit ihr Auto mit Außenspiegeln ist, weil das Maß in den Papieren nirgendwo angegeben wird. Die Differenz der Fahrzeugbreite mit und ohne Außenspiegel ist kaum abschätzbar, weil sie vom Design des Fahrzeugs abhängt. Manche Pkw klappen beim Abstellen auch automatisch die Spiegel ein.
Autos beanspruchen seitliche Sicherheitsräume, weil sie Türen haben. Und Autotüren können erschreckend breit sein, z.B. an zweitürigen Luxuskarossen. Aber selbst bei Autos mit Schiebetüren sind Sicherheitsräume notwendig, weil die Insassen gerne auch mal unbedacht aussteigen.
Sicherheitstrennstreifen bei Radwegen

- Trennstreifen zum Bordstein: mindestens 0,50 m, bei hohem Verkehrsaufkommen 0,75 m.
- Trennstreifen zum Gehweg: 0,30 m
- Trennstreifen zu parkenden Kraftfahrzeugen: 0,75 m
- Mindestbreite eines Radwegs: 2,00 m
- Mindestbreite eines Gehwegs: ca. 2,00 m

Die Seitenraumbreite reicht von der Bordsteinkante bis zur rechten Begrenzung der Straße, typisch sind Mauern, Hauswände, Zäune., Hecken usw.
Erforderliche Seitenraumbreite für einen baulichen Radweg: etwa fünf Meter (0,75 + 2,00 + 0,30 + 2,00 = 5,05 Meter). Bei höherem Fußgängeraufkommen auch deutlich mehr.
Wenn in den seitlichen Sicherheitsräumen statische Hindernisse stehen (Schildermasten, Ampelmasten, Schaltkästen, Mülleimer, Poller, Bäume, Straßenmöblierung) müssen die Sicherheitstrennstreifen breiter sein.
Dynamische Sicherheitsräume
- Überholabstand Kfz – Rad: innerorts 1,50 m, außerorts 2,00 m laut StVO.
- Begegnungsabstand: nicht festgelegt, man kann von mindestens 0,50 m ausgehen.
Die Rechtsprechung verlangt auch beim Überholen von Radfahrern untereinander einen Sicherheitsabstand. Auch beim Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist ein Sicherheitsabstand notwendig. Deshalb rechnet man bei Fahrrädern mit einer dynamischen Breite von 1,00 m (Fahrzeugbreite plus Bewegungsraum links und rechts), obwohl die Lenkerbreite in der Regel nur 50 – 60 Zentimeter beträgt. Fahrräder sind nicht spurstabil. Jede Bewegung auf dem Fahrrad – einmal den Kopf drehen – führt zu einem Schlenker.
Weg von der Bordsteinkante

Je neuer die Gehwege sind, desto öfter fehlen die Sicherheitsräume. Früher war der Sicherheitstrennstreifen von Geh- und Radwegen zur Fahrbahn und zur Bebauung selbstverständlich deutlich erkennbar, in der Regel durch einen anderen Belag, z. B. Kleinpflaster neben Gehwegplatten. Heute wird die gesamte Fläche gerne durchgängig asphaltiert oder gepflastert: Die Sicherheitsräume verschwinden, der Geh- oder Radweg sieht breiter aus als er ist.
Die nutzbare bzw. befahrbare Breite wird erst erkennbar, wenn man die fehlenden Sicherheitstrennstreifen markiert. Oft genug bleibt dann weniger als ein Meter übrig.


Radverkehrsanlagen sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit in der Regel durch Sicherheitstrennstreifen von den angrenzenden Verkehrsflächen abgesetzt werden. Sicherheitstrennstreifen dienen der Aufnahme der Sicherheitsräume sowie der festen Einbauten.
ERA 2010, S. 16
Diese Sicherheitstrennstreifen sind nicht Teil der Radverkehrsanlage und baulich oder verkehrstechnisch zu kennzeichnen. Ihre Breite hängt von der angrenzenden Verkehrsnutzung ab. (0,75 m bei hoher Verkehrsstärke).
Das Autobahndreieck Bochum-West wurde am 22. Juni 2015 offiziell freigegeben.