Wittener Straße – Von völlig falsch zu »Gegen alle Regeln«

Bild: Zwei-Richtungs Geh- und Radweg an der Wittener Straße am Hof Ümmingen.
Eigentlich braucht es für Radwege nur eine Regel:

Radwege dürfen weder Radfahrer noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Alle Regelwerke (ERA, RASt, VwV-StVO, Leitfaden Radschnellwege) sind letztlich nur Erläuterungen dieser Grundregel. In der StVO steht dasselbe:

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.1

Die StVO regelt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer, aber die Verantwortung für die Infrastruktur beinhaltet dasselbe Gebot: Die Gefahr auf den Straßen darf nicht von den Straßen ausgehen.
Straße und Wege müssen so gestaltet sein, dass es möglichst nicht zu Unfällen kommt – obwohl Menschen sich nicht technisch perfekt verhalten.

Die grundlegende Erkenntnis: »Speed kills«. Die kinetische Energie wächst mit dem Quadrat der Geschwindigkeit.

Die Vision Zero fasst beide Aspekte zusammen und verlangt fehlertolerante Infrastruktur:

Straßen müssen Fehler verzeihen.

Ein Beispiel stellt die vielerorts zunehmende Nutzung des Fahrrads im urbanen Bereich dar. Neben einem veränderten Umweltbewusstsein und dem Wunsch nach sportlicher Betätigung begründet sich diese vor allem auf der Erkenntnis, dass das innerstädtische Vorankommen mit dem Fahrrad zumeist deutlich schneller ist als mit dem Pkw. Spätestens an Kreuzungen und Einmündungen kommt es zu einer Durchmischung und damit einhergehend zu Konfliktpotenzial. (DEKRA)2

Das Umweltbundesamt hat eine dem entsprechende Vision von der »Stadt für Morgen« erstellt.3

Wie man fahrradfeindliche Radwege baut

Die Stadt Bochum hat eine Planung (Beschlussvorlage 20251089) für etwa einen Kilometer Wittener Straße erstellt, die alle diese Prinzipien auf den Kopf stellt und zeigt, wie man fahrradfeindliche Radwege baut.4 Die Planung wurde am 25.06.2025 in der Bezirksvertretung Bochum-Ost mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP mehrheitlich beschlossen.
Die endgültige Beschlussfassung soll im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am 18.09.2025 erfolgen.

Gleichzeitig verabschiedet sich die Stadt Bochum mit dieser Planung sowohl von ihrem Mobilitätskonzept von 2014 als auch von ihrem Radverkehrskonzept von 2023.

Um insbesondere den Alltagsverkehr zu stärken, wird in den nächsten Jahren der Schwerpunkt auf der Vervollständigung der Radverkehrsanlagen an den Cityradialen sowie den verkehrswichtigen Tangentialverbindungen im Stadtgebiet liegen.
So wird beispielsweise der rechte Fahrstreifen vierstreifiger Straßen durch Parken am Fahrbahnrand genutzt. Dieser Raum soll zu Radfahrstreifen ummarkiert werden.

(Mobilitätskonzept Kap. 6: Nahmobilität)

Noch 2019 hatte der Oberbürgermeister Thomas Eiskirch hoch und heilig den Ausbau aller Radialstaßen mit Radwegen versprochen, wie im Mobilitätskonzept bereits zugesagt. Im Radverkehrskonzept von 2023 verlagerte man den Schwerpunkt auf »Velorouten«. Die Planungen für diese Velorouten zeigten aber von Anfang an, dass die selbst gestellten Anforderungen an diese Velorouten nie und nimmer einzuhalten sind. Gebaut werden sie trotzdem – irgendwie halt. Damit führt die Stadt Bochum ihr eigenes Radverkehrskonzept ad absurdum. Genau das spiegelt die Planung für die Wittener Straße.

Im Hintergrund steht hier die sogenannte Veloroute 2, die die Innenstadt mit Langendreer verbinden soll.
Dabei gibt es bereits seit Jahrhunderten eine Route, die Bochum Zentrum mit Langendreer Markt verbindet: Die Wittener Straße.

Das »Pilotprojekt Radwege- und Beschilderungsplan Bochum« (1985-1988) hatte herausgearbeitet, dass ein Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr die direkten und schnellen Verbindungen über die Radialstraßen als Grundlage haben muss. 

Die geradlinigsten, kürzesten und gleichzeitig schnellsten Verbindungsstrecken des Alltagsverkehrs führen über die strahlenförmig vom Stadtzentrum abzweigenden Hauptausfallstraßen.
Langfristig ist daher ein Ausbau der Hauptausfallstraßen anzustreben, der das Sicherheitsbedürfnis des Radverkehrs angemessen berücksichtigt.

(Pilotprojekt, Seite 16)

Im Mobilitätskonzept heißt es:

Wie aus Anlage III zu erkennen ist, führen die Hauptstrecken des Alltagsverkehrs im vorliegenden Radverkehrsnetz zum größten Teil über die strahlenförmig vom Stadtzentrum abzweigenden Hauptausfallstraßen. Das war auch schon im “langfristigen Idealnetz“ von 1988 der Fall und begründet sich aus der auch heute noch aktuellen Vielzahl von Zwangspunkten – bedingt durch große Ausdehnungen von Barrieren wie z.B. Werksgeländen, die Rad- wie auch Fußgänger- und Kfz-Verkehr passieren müssen. Ein Abweichen von den Hauptverkehrsstraßen zwischen diesen Zwangspunkten führt oft zu großen Umwegen, da es nur wenige parallel verlaufende Nebenstraßen gibt. An den Hauptverkehrsstraßen liegen viele wichtige Zielpunkte für Radfahrer, die bei Führung des Radverkehrs über Nebenstraßen nur indirekt angebunden werden könnten. Aus diesem Grund sind inzwischen auf den meisten Hauptausfallstraßen – auf Teilstücken – Radwege vorhanden oder im Bau.

(Radverkehrskonzept Bochum, 2014)
Wittener Straße und Unterstraße im geplanten Alltagsnetz von 1999: Wichtige Abschnitte sind sorgfältig ausgeklammert. So auch der Bereich Mark 51°7 (Opel Werk 1).

Aber schon damals wurde die Wittener Straße teilweise ausgeklammert. Dabei sind die Voraussetzungen für eine fahrradfreundliche Wittener Straße nach vierzig Jahren heute weitaus besser als 1985. Seit dem Bau der Querspange A448 hat Bochum einen geschlossenen Autobahnring und die Anbindung an die A44 erfolgt nicht mehr über die Wittener Straße.
Die Wittener Straße liegt zwischen zwei parallelen Autobahnen: A40 und A448. Beste Voraussetzungen also, um aus der Wittener Straße endlich eine »Stadtstraße« zu machen, die die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer erfüllt und nicht bloß vom Autoverkehr her gedacht und für den Autoverkehr gebaut ist. Aber das soll nur im Bereich Mark 51°7 in Laer umgesetzt werden. Links und rechts davon soll nach wie vor das unbedingte Primat des Autoverkehrs gelten.

Das Planungsgebiet in der OpenStreetMap. Die Wittener Straße ist bedeutungslos neben der A448.
Vor dem Bau der Querspange war der Außenring nur über die Wittener Straße und Sheffieldring erreichbar. Das ist Geschichte. Der Rückbau zur Stadtstraße ist auf ganzer Länge angesagt.

Stadtstraße Wittener Straße: Straße für alle

Die Wittener Straße (mit der Unterstraße) muss auf der ganzen Länge, vom Südring bis Langendreer, einwandfreie Gehwege und Radwege haben.

Die Wittener Straße selbst ist gerade einmal sechs Kilometer lang. Aber die Stadt Bochum hat es in 40 Jahren nicht geschafft, diese sechs Kilometer Straße mit Radwegen auszustatten – weil sie es nicht will. Und dieser Zustand soll mit der vorliegenden Planung für die nächsten Jahrzehnte festgeschrieben werden. Die Begründungen sind fadenscheinig.

Statt »einfach geradeaus« zu fahren, wird dem Radverkehr ein Zick-Zack-Kurs aufgezwungen. In Fahrtrichtung Langendreer müssen Radfahrer mehrfach nach links abbiegen, um die Umwegstrecken erreichen zu können.

Im Planungsabschnitt soll der Radverkehr auf einem Kilometer erst linksseitig und dann rechtsseitig geführt werden. Teilweise auf Radfahrstreifen, teilweise auf Geh- und Radwegen. Jedes Mal sind komplexe Abbiegevorgänge erforderlich.

Ausschnitt der Planung ab Alte Wittener Straße. In rot bzw. grün sind zusätzlich die Alltagsroute und der Parkway Emscher-Ruhr (grün) eingezeichnet. Geht es noch komplizierter?

Wer hat hier Vorfahrt?

Hier treffen alle Verkehrsströme von Fußgängern und Radfahrern in zwei Richtungen ungeregelt aufeinander.
Wer hat hier Vorfahrt? Ist das auf einen Blick erkennbar?

Um dem Parkway Emscher-Ruhr und der geplanten Veloroute 2 entlang des Langendreer Bachs folgen zu können, muss man von dem Zwei-Richtungs-Radfahrstreifen auf der Fahrbahn nach links in einen Nebenweg abbiegen!

An dieser Stelle muss man von dem Zwei-Richtungs-Radfahrstreifen auf der Fahrbahn nach links abbiegen, um dem Parkway Emscher-Ruhr und der Veloroute 2 entlang des Oelbach und Langendreer Bach folgen zu können!

Mittendrin: Seitenwechsel

»Radfahrende Richtung Langendreer wechseln an dem Übergang der Straßenbahnhaltestelle „Alte Ümminger Straße“ auf die südliche Seite (Fahrtrichtung Langendreer) der Wittener Straße und fahren zukünftig nach dem Übergang der Alten Ümminger Straße über die bestehende LSA auf einem Radfahrstreifen Richtung Langendreer weiter.«

An dieser Stelle sollen Radfahrer Richtung Langendreer künftig von dem Zwi-Richtungs-Radfahrstreifen auf der Fahrbahn aus auf die andere Straßenseite wechseln. Wie soll das gehen?

Das ist eine reine Fußgängerampel mit Anforderung auf Knopfdruck bei Bedarf. Wie sollen Radfahrer von der Fahrbahn aus diese Ampel benutzen? Das Lichtsignal muss rechts stehen, mitten auf der Fahrbahn. Und wie wird das Signal angefordert? Und wie biegt man hier dann nach links ab? Auch das muss gehen.

Eine katastrophale Planung. Welche Aufstellfläche soll es denn an der Fußgängerampel der Straßenbahnhaltestelle geben? Und man kann an dieser Stelle auch noch nach links, Richtung Ümminger See abbiegen. Dann folgt gleich der nächste Zwangshalt an der Einmündung der Alten Ümminger Straße.
Das ist so schlecht geplant, dass die Verwaltung lieber ganz darauf verzichtet hat, diese Stelle in ihren Plänen überhaupt zu zeigen. Wie Sie sehen, sehen Sie nichts!

Chaos am Hof Ümmingen

Der Bereich kurz vor der Kreuzung Ümminger Straße / Universitätsstraße. Ab der Alten Ümminger Straße gibt es auf beiden Seiten der Wittener Straße Radfahrstreifen. Warum nicht durchgehend?
Der vorhandene Radfahrstreifen der Unterstraße. Auch künftig sollen die Radfahrer hier auf den Gehweg geleitet werden, weit abgesetzt queren und gegenüber wieder auf den extra schmalen Gehweg fahren!
Und später dann irgendwie auf den neuen Radfahrstreifen.

Wo beginnt der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn? Im Kreuzungsbereich wird der Radverkehr nicht etwa geradlinig von dem vorhandenen Radfahrstreifen der Unterstraße über die Kreuzung geführt. Gefährliches Chaos ist das.
Die nutzbare Breite des Geh- und Radweg der Wittener Straße ist hier nur 50 Zentimeter, nicht 1,50 m wie in der Planung angegeben: Die Stadt Bochum unterschlägt absichtsvoll die notwendigen Sicherheitstrennstreifen.
Und es gibt genau hier dann auch noch eine Bushaltestelle.

Geh- und Radweg Wittener Straße Ost
Geh- und Radweg Wittener Straße Ost: Im Bereich der Baumscheiben sind nur 50 Zentimeter nutzbar!

Die Zufahrt zum Hof Ümmingen (Im Bild rechts unten) ist nur über den Zwei-Richtungs-Radfahrstreifen möglich!

Gefahrenstelle Zufahrt Hof Ümmingen:
Der ein- und ausfahrende Kfz-Verkehr muss den Zwei-Richtungs-Radfahrstreifen queren!

Der Kardinalfehler:

Der Zwei-Richtungs-Radfahrstreifen auf der Fahrbahn soll entgegen der Kfz-Fahrtrichtung bei Tempo 70 nur durch vom Kfz-Verkehr überfahrbare »Flachborde« von der Fahrbahn getrennt werden!
Das ist beispiellos.

Die Regelwerke verlangen in solchen Fällen die Trennung durch einen mindestens 1,75 m breiten Grünstreifen.

Das ist vorsätzliche Verkehrsgefährdung durch konsequente Missachtung der einfachsten Grundregeln.

Die Lösung ist so einfach

Die Wittener Straße muss zwischen Alte Wittener Straße und Ümminger Straße auf beiden Seiten einen durchgehenden Radfahrstreifen bekommen.

Es gibt in Bochum ein bestechendes Vorbild, das zeigt, wie einfach das ist:

Veloroute 11, Wattenscheider Hellweg.
Veloroute 11, Wattenscheider Hellweg.

Auch der Harpener Hellweg ist im Bereich des Parkway Emscher-Ruhr so gestaltet.
Wie sagte es die Stadt Bochum selbst:

Der rechte Fahrstreifen vierstreifiger Straßen wird durch Parken am Fahrbahnrand genutzt. Dieser Raum soll zu Radfahrstreifen ummarkiert werden.

(Mobilitätskonzept Kap. 6: Nahmobilität)

Der bestehende Zwei-Richtungs Geh- und Radweg auf der Nordseite muss bis zum Abzweig Richtung Ümminger See als Teil des Parkway Emscher-Ruhr unverändert erhalten bleiben.

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html ↩︎
  2. https://www.dekra-roadsafety.com/de/strassen-muessen-fehler-verzeihen/ (2017) ↩︎
  3. https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/nachhaltige-mobilitaet/die-stadt-fuer-morgen-die-vision#kompakt ↩︎
  4. https://bochum.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUi0qHp1tr-DMmdBg-J9ymg ↩︎

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