Das Ende des Radwegs – Im Zweifel fahrradfeindlich

Bild: Radwegende an der Königallee / Wasserstraße. Baujahr: 2025

40 Jahre nach dem Pilotprojekt, 15 Jahre nach den ERA missachtet die Stadt Bochum immer noch die einfachsten Regeln – wenn es bequemer ist.
Radwege, die im Nichts enden, haben Bochum das Prädikat »Fahrradhölle« eingebracht. 2025 hat Bochum nichts dazugelernt.
Eigentlich bleiben nur zwei Möglichkeiten: Die Verantwortlichen haben keine Ahnung und wissen nicht, was sie tun. Oder: Sie kennen – pflichtgemäß – die Regeln, halten sich aber bewusst nicht daran. Was ist besser?

Radweganfang und -ende sind bei Radwegen besonders kritische Stellen. Am Radwegende – gleich ob bei einem baulichen Radweg oder einem Radfahrstreifen – wird die Trennung zwischen Radverkehr und MIV aufgehoben. Eine unfallträchtige Situation.
An dieser Stelle gilt selbstverständlich der vorgeschriebene Überholabstand von 1,50 m innerorts und 2,00 m außerorts. Aber welcher Autofahrer hält sich daran?

Radwegende an der Dorstener Straße. Wo ist die Überleitung auf die Fahrbahn?

Ketten gibt es schon seit etwa 5.000 Jahren. Und seitdem ist bekannt: Jede Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied. Ein Radweg mit einem mangelhaften oder ungenügenden Radwegende ist deshalb insgesamt mangelhaft oder ungenügend.

Der Übergang zwischen Seitenraum und Fahrbahn bzw. umgekehrt ist so auszubilden, dass er mit Fahrrädern stoßfrei in direkter Führung und ohne Verschwenkungen erreicht bzw. verlassen werden kann.

(ERA 2010, 11.1.6, S. 78)
ERA 2010 S. 26 Bild 13.
Radwegende
So muss ein Radwegende aussehen. Vom Seitenraum der Übergang in einen Radfahrstreifen von 10-20 m Länge mit Reduzierung der parallelen Fahrtstreifen auf 2,75 m. Nach dem Ende des Radfahrstreifens nochmals etwa 10 m weiter geführt mit durchbrochener Linie als Schutzstreifen. Schutzstreifen sind – anders als Radfahrstreifen – Teil der Fahrbahn.
Mindestbreite an der engsten Stelle: 1,50 m.
Seit 2010 sind die Breitenanforderungen an Radwege gestiegen. Dazu kommt der 2010 noch unbekannte Überholabstand. (ERA 2010 S. 26 Bild 13).
Neu angelegtes Radwegende an der Königsallee (Arnikastraße). Die schmalste Stelle ist gerade einmal 1,00 m breit! Und an der gefährlichsten Stelle ist der Radfahrer völlig ungeschützt.
Wo ist der Sicherheitsabstand?

Dazu kommt eine zweite wichtige, aber weitestgehend unbekannte Regel:

Ein Radweganfang oder -ende ist auch erforderlich, wenn sich die Benutzungspflicht im Verlauf baulich angelegter Radwege ändert.

ERA 2010, Seite 26
Neu 2025: Radwegende an der Königsallee / Wasserstraße.

Vor der Kreuzung endet der neu angelegte Radfahrstreifen auf der Königallee. Gegenüber gibt es einen nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg. Also keine Beschilderung und keine Benutzungspflicht.
Der Radfahrstreifen muss sowohl eine Überleitung zu dem Geh- und Radweg als auch eine Überleitung auf die Fahrbahn haben. Was ist vorhanden? Gar nichts.
Wie soll man erkennen können, dass man auf dem Gehweg weiterfahren darf?
Wie soll man die Fahrbahn in direkter Führung gefahrlos erreichen können?

Das »plötzliche« Radwegende

Wirklich bemerkenswert ist, dass das Internet zum Thema »Radwegende« so gut wie nichts zu sagen hat.
Es gibt lediglich ein sehr eigenartiges Video von 2021, in dem der Clubjurist Stephan Miller des ADAC sich darum bemüht, die Verantwortung für alle Probleme an Radwegenden allein den Radfahrern zuzuweisen.
Es komme häufig vor, »dass ein Radweg, ohne Vorwarnung mitten auf der Fahrbahn endet oder auf die Fahrbahn führt«. Das Lieblingswort dabei ist »plötzlich«: »Genau dann, wenn ein Radfahrer am Ende von einem Radweg oder einer Radverkehrsführung plötzlich auf der Fahrbahn weiterfährt.«
»Wir schauen uns aber jetzt mal an, wie das dann rechtlich ausschaut, wenn sowas plötzlich [!] auf der Fahrbahn endet.«

ADAC Video Radweg zu Ende (2021) (Screenshot)

Dabei machen die ERA 2010, die zu diesem Zeitpunkt bereits seit 10 Jahren in Kraft waren, unmissverständlich klar, dass es so einen »plötzlichen« Wechsel auf die Fahrbahn gar nicht geben darf.

Ende eines Radfahrstreifens:
Übergang in einen Schutzstreifen.
(ERA 2010 S. 26 Bild 13, Detail).

Der Fehler wurde also lange vorher gemacht: Bei Planung und Bau des Radwegs.
Das ist die gültige Regel:

An Radwegenden wird der Radverkehr durch entsprechende Bordführungen oder Schutzinseln baulich vom Kraftfahrzeugverkehr getrennt auf die Fahrbahn geführt.

ERA 2010, Seite 26

Miller bemüht § 10 der StVO, um den Radfahrer bei falsch ausgeführten Radwegenden trotzdem für schuldig zu erklären:
»Nach der überwiegenden Meinung ist es so, dass das hier eben genau ein Fall des § 10 der Straßenverkehrsordnung ist.«

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): § 10 Einfahren und Anfahren
»Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 [Vorfahrt gewähren!] stehen.«

Aus dem Wortlaut geht eindeutig hervor, dass dieser Paragraph mit einem Radwegende nichts zu tun hat.
Seit wann müssen Radfahrer am Ende eines Radwegs die (nicht vorhandenen) Fahrtrichtungsanzeiger benutzen? Schon mal das Zeichen »Vorfahrt gewähren!« an einem solchen Radwegende gesehen?

Von § 1 der StVO ist in dem Video nicht die Rede.

»Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.«

StVO § 1

Das würde bedeuten, dass der, von dem die Gefahr ausgeht, nämlich der Autofahrer, in dieser Situation die Verantwortung trägt. Der Radfahrer fährt schließlich einfach nur geradeaus.

Kein Radweg darf im Nichts enden.

Aber das passt der autozentrierten Sichtweise natürlich nicht in den Kram.

Eine analoge Situation entsteht praktisch immer dann, wenn ein Radfahrstreifen auf einen Kreisverkehr zuführt. Auch hier wird der letzte Teil als Schutzstreifen ausgeführt.

Neuer Kreisverkehr Harpener Straße / Lohring: Erst Radfahrstreifen, dann Schutzstreifen, dann der Kreisverkehr. Analog auch der Anfang des Radfahrstreifens in Gegenrichtung. (Bild Januar 2025, kurz vor der Fertigstellung)

Der Schutzstreifen heißt Schutzstreifen, weil er den Radfahrer vor dem Autoverkehr schützen soll.

Reißverschlusssystem?

Die Sondervorrangregel … entfällt in Fällen, in denen ein Radweg im Ortsgebiet parallel einmündet und der/die Radfahrer:in seine Fahrtrichtung beibehält. Das Reißverschlusssystem gilt – wie bereits im Fall von Radfahrstreifen – nun auch für diese Situationen. Diese Regelung gilt nicht für Radwege, die mit einem Richtungsschwenk in die Hauptfahrbahn einmünden. 1

Österreich hat 2022 eine eindeutige Regelung getroffen und das Reißverschlussverfahren in solchen Situationen nicht nur für Radfahrstreifen, sondern auch für bauliche Radwege für verpflichtend erklärt – trotz der möglicherweise hohen Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Rad- und Autoverkehr an dieser Stelle. De facto muss also dort der Autofahrer seine Geschwindigkeit an den Radfahrer anpassen. Und natürlich den vorgeschriebenen Überholabstand einhalten, wenn er in dieser Situation trotzdem überholen will. Genau so funktioniert das an jedem Kreisverkehr. Genau das verlangt § 1 der StVO.

Notwendig ist diese Regel natürlich nur an von vornherein falsch und dadurch verkehrsgefährdend gebauten oder markierten Radwegen.

Weitere Beispiele

Königsallee am Schauspielhaus. Hier endet der benutzungspflichtige Radweg.
Wo ist die Überleitung auf die Fahrbahn?
Baujahr: 2024.

Hattinger Straße. Der Radweg endet im Nichts. Situation 2010.

Hattinger Straße. Dieselbe Stelle. Neues Radwegende an der neuen Rettungswache. Der Radweg endet im Nichts. Baujahr: 2025.

Alleestraße: Extrem gefährliches Radwegende.

Alleestraße. Extrem gefährliches Radwegende. Besteht so unverändert mindestens seit 2003.
Die regelwidrige Freigabe des Gehwegs hilft da auch nicht.
Die Angst regiert.

Radfahrerfalle an der Dorstener Straße. Radfahrer werden in die Zange genommen.
Die regelwidrige Freigabe des Gehwegs hilft da auch nicht.

Wasserstraße / Springorumallee. Der Radweg endet im Nichts.
Der Kfz-Verkehr kommt zweispurig von der A448. Eine Falle.

Radwegende an der Blücherstraße / Gewerbestraße.
Wo ist die Überleitung auf die Fahrbahn?

Radwegende am Kreisverkehr Hansastraße / Gewerbestraße.
Der Radfahrstreifen endet im Nichts.

Radwegende Wattenscheider Straße.
Der Radfahrstreifen endet im Nichts.
Der Gehweg ist viel zu schmal für eine Freigabe.

Siehe: Radwege in zwei Sätzen oder drei.

Ebenso kritisch: Fehlende Sicherheitstrennstreifen


Anmerkungen

  1. https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/33-stvo-novelle-inkrafttreten-mit-1-oktober-2022-52587945 ↩︎

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