Bild: Viktoriastraße – »Radfahrende dürfen auch die Fahrbahn nutzen«.
Warum steht da dieses Schild? Für die Radfahrenden? Für die Autofahrenden?
Wer sieht das Schild denn überhaupt? Ist es nicht selbstverständlich, dass Fahrräder Fahrzeuge sind, die auf der Fahrbahn fahren?
Der Radweg endet auf der Fahrbahn. Aber geradeaus geht es von da gar nicht geradeaus. Wer mit dem Fahrrad geradeaus fahren will, muss den Fahrstreifen wechseln – nach links.
Und wer mit dem Rad nach links abbiegen will, muss gleich zwei Fahrstreifen queren.
Auf der Fahrbahn ist Tempo 50 erlaubt. »Gehweg, Radverkehr frei« bedeutet Schrittgeschwindigkeit.
Wo ist die »angepasste Geschwindigkeit«?

Wer gut genug aufpasst, der verunglückt nicht?
Wenn es um die Sicherheit des Radverkehrs geht, zieht sich das Bochumer Tiefbauamt gerne auf die einfachste Position zurück: Wer gut genug aufpasst, der verunglückt nicht.

Sowohl für Fußgänger wie auch Radfahrer ist die Engstelle, an der sich beide Nutzergruppen die Verkehrsfläche teilen müssen, frühzeitig erkennbar, so dass sie sich durch eine angepasste und rücksichtsvolle Verhaltensweise darauf einstellen können.
Beschlussvorlage 20220053 zur Unfallstelle Wittener Straße 101
Im Bereich des Autobahndreiecks West fehlt an dem Zwei-Richtungs-Radweg der vorgeschriebene Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn. Das Tiefbauamt sagt dazu:
Ein sinnvoller Abstand kann aufgrund der vorhandenen Breite des gemeinsamen Geh-/ und Radweg und dem geringen Fußgängerinnen-Aufkommen problemlos selbstständig eingehalten werden.
Beschlussvorlage Nr.: 20240941
Gilt das »problemlos« auch bei Dunkelheit, Wind, Regen oder Schnee? Auch bei Fahrten in Gegenrichtung, also an der Fahrbahnkante entlang und auch im Begegnungsfall mit Fußgängern und Radfahrern? Können Kinder das auch?
Warum ist dann der Sicherheitstrennstreifen überhaupt vorgeschrieben?
Dabei ist wieder einmal der Autoverkehr der Elefant im Raum.
Denkt man das Argument zu Ende, will das Tiefbauamt am liebsten die StVO ganz abschaffen. Der erste Paragraph sagt doch schon alles:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.1
StVO § 1
Das heißt: gefährden oder gar schädigen ist unbedingt verboten. Behindern oder belästigen dagegen nur eingeschränkt: Wer nur so schnell fährt wie er – nach seiner Einschätzung – sicher kann, der verhält sich genau richtig. Das führt dann zwangsläufig zu der Schlussfolgerung: Wer mit dem Rad auf einer vierstreifigen Straße – zwei Fahrstreifen pro Richtung – auf dem rechten Fahrstreifen fährt, kann niemanden behindern. Es steht ja immer noch der linke Fahrstreifen zum Überholen zur Verfügung.
Das gilt dann zum Beispiel auf dem Bochumer Innenring. Da dort an vielen Stellen rechts noch Autos parken, fährt man dort mit de, Fahrrad exakt StVO-konform, wenn man mitten auf dem rechten Fahrstreifen fährt. Kluge Autofahrer (»Ich fahre doch selbst auch Rad«), wissen das. Ansonsten gilrt immer die erste Hälfte des Satzes: Niemand darf andere gefährden.
Was braucht man da noch mehr?
Und auch dieser Satz ist nur eine Interpretation des Grundgesetzes: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Warum funktioniert das nicht?2.
Weil Autos zu schnell und zu schwer sind.
Die kinetische Energie eines Fahrzeugs steigt mit dem Gewicht, aber im Quadrat der Geschwindigkeit. Und der ungebremste Reaktionsweg im Konfliktfall überschreitet schon bei 50 km/h das Blickfeld.
Genau deshalb ist Tempo 30 so viel sicherer.
Zur Erinnerung: Tempo 30 innerorts wurde in Deutschland bereits im März 1923 per Reichsverordnung eingeführt.3
Genau genommen sind schon Fahrräder zu schnell für sorglose Fußgänger. Und mit denen fängt alles an.
Auch vor den Fahrrädern konnte man auch schon unter die Räder kommen. Kutschen sind ebenso gefährlich wie durchgehende Pferde.
Historisch und statistisch gesehen begann es aber erst mit dem Auto, richtig gefährlich zu werden. Bis dahin konnten die Hühner noch auf die Straße laufen. Und die Fußgänger auch.
Vor einhundert Jahren gab es in Deutschland knapp 100.000 Autos. Dabei war die Weimarer Republik flächenmäßig wesentlich größer als die heutige BRD.
Heute sind es allein etwa 50 Millionen Pkw in Deutschland. Dazu kommen noch einmal etwa 10 Millionen andere Kraftfahrzeuge.
Die von der StVO kategorisch jederzeit geforderte angepasste Geschwindigkeit ist praktisch gar nicht einzuhalten.
»Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.« (StVO § 3 (1))
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt laut StVO nur bei idealen Bedingungen:
»Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.« (StVO § 3 (3))
»Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.« (StVO § 3)
Also muss die Verantwortung auf die Gefährdeten verschoben werden: Wer Vorfahrt hat, darf töten? Wer unter die Räder kommt, ist selbst schuld?
Beispiel Tsukuba-Ring

»Derzeit ist der Tsukuba-Ring auf schnell fahrenden Kfz-Verkehr hin optimiert. Der Fuß- und Radver-
kehr wurde bei der Gestaltung nur nachrangig betrachtet.
Es wäre dadurch nicht zielführend, lediglich beispielsweise Zebrastreifen und Radfurten anzulegen, da zu befürchten wäre, dass durch die hohen gefahrenen Geschwindigkeiten Radfahrende und Zufußgehende zu häufig zu spät wahrgenommen würden.« (Beschlussvorlage der Verwaltung 20250730)
Gefahrenursache sind also die zu hohen »gefahrenen Geschwindigkeiten« – dabei gilt Tempo 50.
Und jetzt kommt’s:
Die aktuelle Bevorrechtigung des Kfz-Verkehrs entspricht in der aktuellen baulichen Situation bereits dem Ansatz der Vision Zero, dass die Verkehrsführung so eindeutig ist, dass Unfälle vermieden werden. Fuß- und Radverkehr müssen an den Einmündungen warten, bis sie sicher passieren können.
Beschlussvorlage der Verwaltung 20250730
Das bedeutet: Die Verantwortung wird kurzerhand vollständig auf die potentiellen Opfer abgewälzt. Die Täter werden freigestellt. Das ist die Bochumer Vision Zero. Unverändert seit über 60 Jahren. Der damals Opelring genannte Tsukuba-Ring wurde bis 1962 für das neue Opel Werk 1 gebaut:
»Die Stadt hatte Opel bei der Ansiedlung ein leistungsfähiges Straßennetz und insbesondere eine frühzeitige Anbindung des Werkes an die B 1 an der Castroper Straße zugesagt.«
(Bochumer Zeitpunkte 39, 20184)
Im Jahr 2024 kam es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland zu 290.701 Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Dabei starben 843 Menschen, weil Fahrende mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs waren. Damit geht rund jeder dritte Verkehrstote auf diese Ursache zurück. Insgesamt kamen 2.770 Menschen im Jahr 2024 im Straßenverkehr ums Leben.5 (Bundesministerium für Verkehr)
Die Vision Zero verlangt ein fehlertolerantes, d.h. menschensicheres Straßenverkehrssystem. Nicht sicher vor Menschen, sondern sicher für Menschen. Und das heißt vor allem: Sicher für Kinder.
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmenden ausgeschlossen ist.6
StVO § 3 (2a)
Im Verkehrsalltag kann also auch Schritttempo erforderlich sein – etwa, wenn Fahrende ein Kind am Fahrbahnrand spielen sehen.
Bochum dreht das um: » Fuß- und Radverkehr müssen an den Einmündungen warten, bis sie sicher passieren können.« Wer vom Auto überfahren wird, ist also immer selbst schuld.
Welche Straßen in Bochum sind in diesem Sinn kindersicher?
Das Bochumer Tiefbauamt ganz sicher nicht.
Speed kills – sagt sogar die Polizei.
(Aus der Serie: Gute Vorsätze für das nächste Jahr – hier also 2027.)
- https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html ↩︎
- https://www.weltderphysik.de/thema/albert-einstein-und-die-relativitaetstheorie/energie-masse-aequivalenz/stimmt-die-formel/ ↩︎
- https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Straßenverkehrssicherheit#1920 ↩︎
- https://www.kortumgesellschaft.de/tl_files/kortumgesellschaft/content/download-ocr/zeitpunkte/Zeitpunkte-39-2018OCR.pdf ↩︎
- https://www.runtervomgas.de/ratgeber-und-service/unfallursachen/unangepasste-geschwindigkeit/ ↩︎
- https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html ↩︎
Als Radfahrer seh ich mich in Bochum so oft in Verkehrssituation, wo ich nicht weiß, wie ich mich nun „richtig“ verhalte. Radwege hören einfach auf, fangen irgendwo anders wieder an und sind oft schlecht bis gar nicht ausgeschildert. Du schreibst zu Beginn von der Ampelsituation an der Viktoriastraße. Ein paar Meter weiter, gegenüber an der Ampelkreuzung zum Südring, wird man als Radfahrer über die Fußgängerampel geleitet und endet dann jedoch auf dem Gehweg. Dort muss man erst mal komisch die Fußgänger kreuzen, um auf den später wieder existierenden Radweg zu gelangen. Das kann man sich ersparen, indem man direkt mit den Autos die Ampel kreuzt und erst gar nicht auf den Gehweg wechselt, aber eigentlich signalisiert einem die Fahrradampel, dass man den Gehweg nutzen soll. Dass an der Ecke zum Söner Restaurant der Ampelmast sich direkt mittig auf dem Radweg befindet und ihn damit komplett blockiert, habe ich jetzt mal vorweg gelassen. Ich wünschte mir, die Verantwortlichen würden mal eine Tour mit uns zusammen machen und zeigen, wo man wie richtig lang fährt. Da wird auf den ersten 100 Metern klar, dass es dort große Probleme gibt.
Ich stimme als Vater komplett zu:
Bochum ist zu grossen Teilen eine No-Go Area für Kinder.
Ich konnte als 5 jähriger in der Hustadt alleine 600m zum Kindergarten gehen.
Warum? Weil in der Hustadt quasi kein KFZ Verkeht herrscht.
Mein Kind kann ich in Ehrenfeld nichtmal alleine zur Grundschule laufen lassen.
Warum? Weil irre viel Autoverkehr da ist, der auch den Bürgersteig für sich beansprucht. Da schiessen Autos aus Einfahrten über den Bürgersteig, machen morgens aggressive Wendemannöver auf dem Bürgersteig oder parken diesen zu.
Ein einzelnes kleines Grundschulkind wird da permanent übersehen.
Träumt das Kind selbst mal, ists vorbei.
Auch hier wälzt die Öffentlichkeir gerne die Verantwortung auf die pottentiellen Opfer ab: Wir Eltern mögen unsere Kinder doch bitte besser in Hinsicht Verkehr erziehen.
Ahja.
Mein Kind kann nichtmal alleine seinen besten Freund 150 m entfernt besuchen.
Überall muss man ihn hin eskortieren.
Die Innenstadt ist auch eine Katastrophe für Kinder: Die Kombination aus Lieferanten, Anwohnerverkehr, gemischten Fuß/Radwegen und Escooteen sorgt dafür, dass in den Fußgängerzonen kein Kind rumrennen oder gar spielen kann.
Auch hier heisst es; Kind an dir Hand oder besser erst gar nicht in die Stadt gehen.
Gemeinsame Fuß/Radwege sind Mist.
Man kann Kinder wirklich nur auf Spielplätzen, Schulhöfen und im (nicht immer vorhandenen) eigenen Garten rumrennen lassen.
Die Parks sind oft wegen großer, unangeleinter Hunde ebenfalls ein Sicherheitsrisiko.
Bochum ist in vielerlei Hinsicht eine Katastrophe für Kinder.
Wären ich nicht hier aus privaten Gründen gebunden, wäre ich weg.
Irgendwann gehts ins Münsterland.