Bild: Lkw-Parkstreifen: Wenn die Türe im falschen Moment aufgeht …

Mittlerweile hat die Markstraße ab Tsukuba-Ring bis hinter die Universitätsstraße durchgehende Radfahrstreifen. Daneben sind in weiten Teilen unterschiedliche Parkstreifen angeordnet.


Der Lkw-Zug mit Anhänger ist gleich dreifach falsch geparkt:
- Der Lkw steht auf der Sperrfläche: strikt verboten.
- Der Lkw steht auf dem Sicherheitstrennstreifen: strikt verboten.
- Der Lkw steht auf dem Radfahrstreifen: strikt verboten.
In allen drei Fällen beginnt der Verstoß mit dem ersten Zentimeter.
Der Parkstreifen selbst erlaubt eigentlich alles. Er ist nicht beschildert und kann deshalb auch kein Zusatzschild haben, das nur bestimmte Fahrzeuge erlaubt.
An der Markstraße hat die Stadt Bochum im Bereich etwa im Bereich des USB-Geländes dezidierte Lkw-Parkstreifen ausgewiesen. Danach ist Parken durch das Zusatzzeichen 1010-58 (Pkw seitlich) nur für reine Personenkraftwagen erlaubt und hinter der Schadowstraße gibt es wieder Parkstreifen ohne Beschilderung.

Mit dem Zusatzzeichen 1010-59 (Lkw) wird das Parken auf Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse beschränkt.
Wenn es nur Pkw- oder Lkw-Parkstreifen, jeweils mit Zusatzzeichen, gibt, hat das zur Folge, dass in diesem Bereich Fahrzeuge bis zu 3,5 t. zulässigem Gesamtgewicht, die nicht als Pkw zugelassen sind, also z.B. viele Transporter und auch Wohnmobile überhaupt nicht parken dürfen.1
Das Zusatzzeichen 1010-50 (Pkw von vorn) erlaubt dagegen Parken für PKWs und mehrspurige Fahrzeuge. Also auch Transporter und Wohnmobile.
Auf Parkstreifen ohne Zusatzschild (nur Zeichen 314) dürfen alle Kfz parken, also auch Lkw. Allerdings darf der übrige Verkehr nicht behindert oder gefährdet werden. Dieselbe Regel gilt, wenn das geparkte Fahrzeug für den markierten Parkstreifen zu breit ist. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat bereits 1994 entschieden, dass eine Parkflächenmarkierung nicht automatisch das Parken außerhalb dieser Fläche verbietet. Auch das Oberlandesgericht Stuttgart vertritt diese Auffassung. Es urteilte, dass Parkflächenmarkierungen lediglich das Parken auf den markierten Flächen erlauben – aber sie verbieten es nicht automatisch in den angrenzenden Bereichen. Die Linien seien keine Grenzmarkierungen für Parkverbote. Solange niemand behindert oder gefährdet wird, darf das Fahrzeug also über die Markierung ragen.
Interessant wird es, wenn sich rechts neben dem Parkstreifen ein Radfahrstreifen befindet.
Der aktuelle Stand der Technik wird durch die FGSV definiert. Die FGSV verlangt neben allen parkenden Kfz einen Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m Breite – sogar dann, wenn es keinen Radweg gibt. Also z.B. auch in Tempo-30-Zonen, wo benutzungspflichtige Radwege (Radfahrstreifen) verboten sind.
Wenn ruhender Verkehr nicht zu vermeiden ist, sind Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von min. 0,75 m zu allen Arten der Radverkehrsführung vorzusehen so auch bei Schutzstreifen und in Fahrradstraßen. Auch im Mischverkehr sollte insbesondere bei schmalen Fahrbahnen ein Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von min. 0,75 m vorgesehen werden.
FGSV E-Klima Steckbriefe September 2023, S. 21 und 37.2
Schon durch die ERA 2010 wurde klar definiert, was zum Parkstreifen, zum Radfahrstreifen und zum Sicherheitstrennstreifen gehört:
- Die Parkflächenmarkierung (Schmalstrich,12,5 cm) ist Teil des Parkstreifens.
- Die rechte Randlinie des Radfahrstreifens (Breitstrich, 25 cm) gehört zum Radfahrstreifen.
- Der Sicherheitstrennstreifen (0,75 m) ist die freie Fläche zwischen Radfahrstreifen und Parkstreifen.
- Sicherheitstrennstreifen sind nicht Teil der Radverkehrsanlage.3
Bezogen auf den Lkw-Parkstreifen an der Markstraße ergibt das folgendes Bild:

- Der Parkstreifen ist mit dem Schmalstrich 2,50 m breit (am Anfang nur 2,16 m). Das ist eindeutig zu wenig.
- Der Radfahrstreifen ist mit den beiden Randlinien (je 0,25 m) 2,75 m breit. Das ist großzügig, es geht aber auch bergauf und an Steigungen brauchen Radfahrer mehr Platz.
Zudem verspricht das Radverkehrskonzept von 2023: »Velorouten und Hauptrouten sollen einen Breitenzuschlag von mindestens 0,5 m erhalten, sodass zwei Radfahrende entspannt nebeneinander fahren können.« - Der Sicherheitstrennstreifen ist 22 Zentimeter breit. Das sind gerade mal 30 % der vorgeschriebenen Breite.
Es ist hier nicht möglich, einen Lkw so zu parken, dass er nicht in den Sicherheitstrennstreifen hineinragt.
Lkw dürfen laut StVO 2,55 m breit sein (Kühl-Lkw 2,60 m). Dabei werden aber eine Reihe von Teilen, die vorgeschrieben sind, gar nicht mit gemessen:
- Spiegel
- Fahrtrichtungsanzeiger, Standlicht, Reflektoren und Umrissleuchten
- Reifendruckmessgeräte
- Schneeketten
- Schmutzfänger
- Klappbare Stufen
- Teile für die Befestigung von Planen

Daraus ergibt sich, dass praktisch jeder Lkw breiter ist als 2,60 m. Und das tatsächliche Maß mit allen Anbauteilen ist entscheidend, wenn es um den Sicherheitsabstand zur Radweg geht.

Um den Sicherheitstrennstreifen frei zu halten, müsste der Parkstreifen für Lkw mindestens 2,75 m breit sein (2,55 m plus je 10 cm an jeder Seite).
Das Fazit ist klar: Der Lkw-Parkstreifen an der Markstraße gefährdet den Radverkehr.
Übrigens: Auch viele andere Parkstreifen sind für heute übliche Pkw nicht breit genug. Als Grundlage der Planung dient das 85 % Bemessungsfahrzeug: 85 % der Pkw sind nicht breiter, aber 15 % doch. Auch Pkw dürfen – schon ohne Spiegel – 2,50 m breit sein.

Die ERA 2010 ist schon 16 Jahre alt. Der Parkstreifen an der Markstraße ist keine fünf Jahre alt.
Was sagt uns das über die Kompetenz des Bochumer Tiefbauamts?
- Vgl.: Deutscher Bundestag, Drucksache 19/22803 vom 24.09.2020 ↩︎
- https://www.fgsv-verlag.de/e-klima-2022-steckbriefe ↩︎
- ERA 2010, S. 16 und 24 ↩︎
Ich möchte einfach Radwege nach niederländischem Vorbild.
Und nicht diese aufgepinselten Angst-Streifen.
Dieses Video eines Verkehrsplanungsstudenten erklärt, warum niederländische Konzepte leider nicht auf dt. Straßen umgesetzt werden:
https://m.youtube.com/watch?v=EMDfv7PJGig&pp=ygUfbmllZGVybGFuZGUgcmFkd2VnZSBkZXV0c2NobGFuZNIHCQnFCgGHKiGM7w%3D%3D