In die Falle getappt

Unfallstelle: Dr.-C.-Otto-Straße 28, Richtung Dahlhausen.

Bild: Unfallstelle: Dr.-C.-Otto-Straße 28, Richtung Dahlhausen.

»Alleinunfall« auf der Dr.-C.-Otto-Straße in Linden.

Ein 61-jähriger Pedelecfahrer fuhr am Donnerstagabend, 2. April gegen 19.10 Uhr auf der Dr.-C.-Otto-Straße Richtung Dahlhausen. Auf Höhe der Hausnummer 28 kam er auf nassen Straßenbahnschienen zu Fall und verletzte sich dabei schwer.1

Wenn man die Unfallsituation betrachtet, gibt es mindestens drei Beteiligte:
1. Ein Radfahrer mit einem Pedelec.
2. Nasse Straßenbahnschienen.
3. Am Fahrbahnrand geparkte Kraftfahrzeuge.

Die parkenden Autos kommen im Unfallbericht gar nicht erst vor. Die Wortwahl »Alleinunfall« suggeriert zudem, dass der Radfahrer an dem Unfall selbst schuld war: Er hätte halt besser aufpassen müssen.

Die Besichtigung der Unfallstelle ergibt ein anderes Bild: Er konnte sich gar nicht »richtig« verhalten. Gefahrloses Fahren mit dem Rad ist auf der Dr.-C.-Otto-Straße gar nicht möglich.
Der Radfahrer ist in die Falle getappt. Gebaut hat diese Falle die Stadt Bochum.

Unfallstelle: Dr.-C.-Otto-Straße 28, Richtung Dahlhausen.
Die Unfallstelle zwei Tage danach: Dr.-C.-Otto-Straße 28, Richtung Dahlhausen.

Das ist nicht der erste und nicht der schwerste Unfall durch Straßenbahnschienen in Bochum. Es ist auch nicht der erste oder schwerste Unfall, der mit parkenden Autos am Fahrbahnrand in Zusammenhang steht.

Die – mittlerweile überholte – ERA 2010 macht klare Angaben für die mindestens erforderlichen Maße zwischen Straßenbahnschienen und Fahrbahnrand.

Tabelle 11: Sonderlösungen bei Radverkehr auf Fahrbahnen mit Straßenbahn:


Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, möglichst weniger.
Abstand von Rillenschiene zu Bord möglichst ≥ 1 ,30 m bzw. zu Parkstreifen ≥ 1 ,80 m. Nur für kurze Streckenabschnitte oder mit regelmäßigen Ausweichstellen.2

Unter diesen Bedingungen überschneiden sich der Verkehrsraum der Straßenbahn und der Verkehrsraum des Radverkehrs, sodass ein Überholen von Radfahrern durch die Straßenbahn kategorisch ausgeschlossen ist. Neben Parkstreifen rechnen die ERA 2010 noch mit einem Sicherheitstraum von 0,50 m. Stand der Technik ist laut FGSV heute aber 0,75 m. Zwischen Schiene und Auto müssen also mindestens 2,05 m frei bleiben. Vorhanden sind 1,50 m.

Im Normalfall sollen die Verkehrsräume der Straßenbahn und des Radverkehrs voneinander getrennt sein. Eine Straßenbahn ist etwa so breit wie ein Lkw. Bochum hat Meterspur, also müsste man noch einmal etwa 0,75 m Platzbedarf für die Straßenbahn dazu rechnen. Vor dem Haus Nr. 28 müssten zwischen Schiene und Autos mindestens drei Meter frei bleiben, damit die Straßenbahn überholen kann und Radfahrer gefahrlos fahren können. Der Verkehrsraum der Straßenbahn muss erkennbar sein und der Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Kfz muss markiert werden.
Nichts davon ist vorhanden. Die geparkten Autos stehen übrigens schon zu weit rechts auf dem Gehweg, außerhalb des markierten Bereichs.

Auf dem nicht gestellten Foto ist deutlich zu erkennen, dass der Radfahrer unmittelbar an der Schiene entlang fährt und sich gleichzeitig in der Dooring-Zone der geparkten Autos befindet. Schon im Tageslicht und bei schönem Wetter eine Falle. Erst recht bei Nässe, Wind und Dunkelheit.

Die nächste Falle

Dr.-C.-Otto-Straße 30, Richtung Dahlhausen.

Vor dem nächsten Haus, Nr. 30, beträgt der Abstand zwischen Schiene und Bordstein nur noch 1,20 m. Das unterschreitet das Mindestmaß der ERA deutlich. Zudem ist kaum ein Gehweg vorhanden. Es besteht also keine Ausweichmöglichkeit.

Die dritte Falle

Dr.-C.-Otto-Straße 34, Richtung Dahlhausen.

Im Bereich der folgenden, »barrierefrei« ausgebauten Haltestelle (Hausnr. 34) bleiben zwischen Schiene und dem deutlich höheren Bordstein nur noch ca. 60 Zentimeter frei. Zwischen den Schienen wären es etwa 80 cm. Aber wie sollte es möglich sein, die äußere Schiene in einem Winkel von mindestens 45° zu queren? Zudem handelt es sich hier um eine Gefällestrecke.

In der Gegenrichtung ist die Situation keinen Deut besser.

Dr.-C.-Otto-Straße in Höhe Haus Nr. 30 mit der Haltestelle in Gegenrichtung.

Gehwege ungenügend. Kein ausreichender Verkehrsraum. Die Dr.-C.-Otto-Straße ist lebensgefährlich.
Wer hat hier den Unfall verursacht?

  1. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11530/6249232 ↩︎
  2. ERA 2010, Tabelle 11, S. 31. ↩︎

Eine Antwort auf „In die Falle getappt“

  1. Ich hoffe so sehr, dass diese Mythos der „Alleinunfälle“ mal korrigiert wird.

    Es grenzt an Opferverhöhnung, dass die Polizei zum Fazit kommt, dass Radfahrer primär selbst schuld an Unfällen sind.

    Ich bin daher der Meinung, wir Radfahrer müssen unbequem gegenünber Polizei, Justiz und Ordnungsamt sein.
    Ich bin das durchaus und zeige mit weg.li an.

    Der ADFC Duisburg hat gerade die Polizei kritisiert:

    https://duisburg.adfc.de/neuigkeit/falschparker-blockiert-radfahrerin-keine-konsequenzen

    Die Polizei hat daraufhin neutral die Arbeit der Polizei betrachtet. Die Polizei hat dann festgestellt, dass die Polizei alles richtig gemacht hat.

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