Noch ein Dooring-Unfall auf der Dorstener Straße

Dorstener Straße: Rote Farbe kann Sicherheitsabstand nicht ersetzen.

Bild: Dorstener Straße. Rote Farbe ist kein Ersatz für fehlenden Sicherheitstrennstreifen. Die Dooring-Gefahr bleibt.

Am Montagabend, 9. Juni 2016, etwa um 19:30 Uhr, ist ein 61-jähriger Mann aus Bochum bei einem Unfall auf der Dorstener Straße lebensgefährlich verletzt worden. Er war mit dem E-Scooter auf der Dorstener Straße im Bereich Bahnhof Präsident unterwegs, als er mit der Autotür kollidierte, die gerade von einem 26-Jährigen Autofahrer geöffnet wurde.
„Der 61-Jährige stürzte und wurde schwerst verletzt“, erklärte Polizeisprecher Jens Artschwager.
Die WAZ berichtete1, es gibt eine Pressemitteilung der Polizei2.

Ein Unfall wie bestellt

Bochum hatte die Radfahrstreifen auf der Unfallhäufungsstrecke Dorstener Straße 2024 rot eingefärbt, um Sicherheit zu suggerieren. Die schlicht nicht vorhandenen Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Kfz kann man aber nicht durch rote Farbe ersetzen. Diese Pseudosicherheit ist dem E-Scooter auf der Dorstener Straße jetzt zum Verhängnis geworden. Möglicherweise bezahlt er das mit seinem Leben.

Auch auf der Dorstener Straße gilt die lebensrettende Empfehlung: Zuerst und unbedingt den erforderlichen Sicherheitsabstand zu den parkenden Fahrzeugen einhalten, erst dann die Benutzungspflicht der Radfahrstreifen beachten. Die FGSV verlangt 0,75 m breite Sicherheitstrennstreifen. Die freie Fläche zwischen den Markierungen muss so breit sein. Für Sicherheitstrennstreifen gilt ein unbedingtes Halteverbot. Kein Fahrzeugteil darf in den Sicherheitstrennstreifen hineinragen. Die Rechtsprechung verlangt 1,00 m tatsächlichen Abstand zwischen Fahrrad und parkenden Fahrzeugen.


Es gibt keine Pflicht zur Selbstgefährdung. Auch beschilderte Radwege sind nur benutzungspflichtig, wenn die Benutzung zumutbar ist.

Auch das Rechtsfahrgebot verlangt nur »möglichst weit rechts zu fahren« – ohne Selbstgefährdung.

Schon seit 2019 galt, dass Elektrokleinstfahrzeuge auf Radwegen fahren müssen, auch auf solchen ohne die blauen Radwegschilder3. Gehwege und Fußgängerzonen dagegen waren grundsätzlich verboten.

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV)4 wurde im Februar 2026 geändert5. Seitdem sind E-Scooter weitgehend Fahrrädern gleichgestellt. Das bedeutet insbesondere: Die Benutzungspflicht von Radwegen gilt auch für E-Scooter. Überall dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, dürfen auch E-Scooter fahren, ohne besonderes Zusatzzeichen.

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge mit Versicherungspflicht. Ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf maximal 20 km/h betragen. Ihre Nenndauerleistung ist mit 500 Watt doppelt so hoch wie bei Pedelecs. Die tatsächliche Motorleistung kann deutlich über 1.000 Watt liegen. Daraus kann man schließen, dass viele Modelle auch bergauf mit 20 km/h fahren können6. Dann sind sie deutlich schneller als Radfahrer ohne Motor und sogar auch schneller als viele Pedelec-Fahrer.

Es gibt eine wichtige Zusatzregel für E-Scooter:

(4) Wer ein Elektrokleinstfahrzeug auf Radverkehrsflächen führt, muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.

Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV)

Mit anderen Worten: E-Scooter-Fahrer dürfen Radfahrer auf Radwege nicht überholen. Wie sie umgekehrt »schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung« ermöglichen sollen, bleibt rätselhaft. Die allermeisten Radwege sind zu schmal zum Überholen.

  1. https://www.waz.de/lokales/bochum/article412227663/bochumer-61-bei-verkehrsunfall-am-montagabend-lebensgefaehrlich-verletzt.html ↩︎
  2. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11530/6290932 ↩︎
  3. https://www.adfc.de/artikel/e-scooter-und-co-auf-radwegen-was-muessen-radfahrende-wissen ↩︎
  4. https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html ↩︎
  5. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/ ↩︎
  6. https://www.isinwheel.de/blogs/isinwheel-seo/e-scooter-bergauf-test ↩︎

Schreibe einen Kommentar